Kundenrezension

  • Rezension aus Deutschland vom 19. November 2024
    Amazon Vine Kundenrezension eines kostenlosen Produkts( Was ist das? )
    Schade das keiner der zu vergebenden Sterne für das "ORICO 2 Bay Festplattengehäuse USB C Plug and Play DAS mit 12 V/4 A Netzadapter, Maximal 44 TB Speicher für persönliche lokale Datenbank (9728C3)" bestimmt ist, denn das gut verarbeitete Gehäuse mit durchdachter Konstruktion hat mehr verdient als einen negativen Produktbericht.

    Leider haben jedoch Hersteller sowie Anbieter und EU Repräsentant ihre Hausaufgaben vor der Markteinführung dieses Produktes nicht gründlich gemacht.
    Alle Beteiligten sollten die Aus- und Kennzeichnungspflichten sowie Verordnungen zur Entsorgung von Elektroabfall der EU und Besonderheiten der einzelnen Mitgliedsstaaten, wie z.B. das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) der Bundesrepublik Deutschland (BRD/D/FRG), genau studieren.
    Es ist nicht Angelegenheit eines Produktberichtes Dinge zu klären, die eigentlich vor einer Produkteinführung durch Rechtsabteilungen eines Herstellers, Importeurs oder Anbieters hätten berücksichtigt werden müssen!

    Die Einfuhr in den Markt der BRD zum Zweck des Angebotes und Verkaufes an Endverbraucher ist aus folgenden Gründen nicht gestattet.

    Da sich dieses Produkt um den deutschsprachigen Markt bewirbt, der groß und nicht auf Deutschland beschränkt ist, wird ein Käufer erstaunt sein nur eine Anleitung in englischer Sprache sowie einer asiatischen Silbenschriftzeichen vor zu finden.
    Man kann als Hersteller oder Anbieter nicht verlangen, das Käufer ein entsprechendes Vokabelbuch benutzen, um den Text der Anleitung vollständig zu verstehen.
    Wie in anderen Ländern auch, erwartet der Kunde in Deutschland Produktbeschreibungen in seiner Hochsprache.
    Genau darum hat der deutsche Gesetzgeber Verordnungen erlassen in der mit einem Produkt die Lieferung einer gedruckten deutschsprachigen Anleitung vorgeschrieben ist, die in diesem Fall fehlt.
    Der Inhalt von Anleitungen/Gebrauchsanweisungen ist in den Regelwerken festgelegt. Neben der Beschreibung für Gebrauchs- oder Montageleitung müssen z.B. auch technische Daten, Name sowie Anschrift des Herstellers und einiges mehr darin enthalten sein.

    Weichen Garantie- und Gewährleistungsfristen für dieses Produkt von den gesetzlichen Zeiten, festgelegt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der BRD, ab, weil jemand nicht das deutsche Recht beachtet?
    Diese Angaben gehören zum Lieferumfang in gedruckter Form, da sie Teil des Vertrages beim Kauf dieses Produktes werden. Zusätzlich sollte solche wichtiger Text auf einer Produktbestellseite zu lesen sein.
    An welche postalische Anschrift müssen Briefe durch einen Boten gesendet werden, um Reklamationen und sonstigen Schriftverkehr im Zusammenhang mit diesem Produkt nach deutschem Recht "gerichtsfest" zu machen? Denn es muss beachtet werden, das Rechtssystem Deutschland funktioniert immer noch analog.

    Seit Anfang des Jahres 2023 sind sämtliche vorher gültigen Übergangsfristen zur Anwendung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Deutschlands, den in nationales Recht umgesetzten EU Verordnungen zur Abfallentsorgung, abgelaufen.
    Für die BRD ist somit eine Registrierung notwendig und die in diesem Prozess an den Hersteller vergebene Nummer muss deutlich sichtbar mit dem Produkt kommen.
    Diese sogenannte "WEEE-Kennzeichnung" ist nicht vorhanden, weder auf Verpackung, noch in der Anleitung, geschweige denn am Produkt selbst.

    Auch in dem übrigen Binnenmarkt der EU darf dieses nicht angeboten und verkauft werden.

    Die EU fordert eine Aus- und Kennzeichnungspflicht für viele Produkte, das hat sich auch im Ursprungsland China herum gesprochen, denn viele Hersteller halten die Regelwerke der EU, zu mindestens teilweise, ein.
    Dabei berücksichtigen die Gesetzgeber der EU und ihrer Mitgliedsstaaten das Endverbraucher meist eine Verkaufsverpackung sowie eine Anleitung noch vor Ablauf von Garantie- und Gewährleistungsfristen aus Platzgründen entsorgen!
    Andere Staaten und Wirtschaftsverbände in unserer Welt haben ebenso Gesetze und Vorschriften erlassen, welche durch Produkte eingehalten werden müssen, um dort eingeführt, angeboten und verkauft zu werden, einschließlich der Volksrepublik China.
    Per Verordnung festgelegte Aus- und Kennzeichnungspflichten sind nicht erfüllt.

    Es fehlen Anleitungen in den Verwaltungssprachen der 27 Mitgliedsstaaten in denen unter anderem Name sowie Anschrift des Herstellers fehlt, Garantie- und Gewährleistungsfristen sind somit nicht vorhanden.

    Das Typenschild am Unterboden des Gehäuses ist unvollständig, Name samt Anschrift des Herstellers fehlen.

    Gleiches gilt für das mitgelieferte Netzteil, welches von einem anderem Hersteller produziert wurde.

    Wer haftet während der gesetzlich festgelegten Garantie- und Gewährleistungsfristen?

    Versicherungstechnisch ist die Angabe des Herstellers eines Produktes wichtig.
    Angenommen, dieses Produkt verursacht einen Schadensfall durch Fehlfunktion.
    Jetzt muss ein Formular der Versicherungsgesellschaft ausgefüllt werden, in dem der Name und die Anschrift des Herstellers eingetragen werden muss.
    Wer hat zu solch einem Zeitpunkt noch den Verkaufskarton mit dem Aufdruck, denn der ist bereits entsorgt. Eine Anleitung mit den Daten ist ebenfalls nicht vorhanden.
    Da der Hersteller nicht bekannt ist bleiben diese Formularfelder leer und die Versicherung lehnt die Schadensregulierung ab.
    Der Endverbraucher, der diesen Artikel oder Baugleich anderer Anbieter gekauft hat, muss den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

    Es gäbe noch mehr zu diesem Produkt zu schreiben, jedoch ist es nicht Angelegenheit eines Produktberichtes Dinge zu klären, die eigentlich vor einer Produkteinführung durch Rechtsabteilungen eines Herstellers oder Anbieters hätten berücksichtigt werden müssen.

    Zusammenfassung:
    ===============
    Im Prinzip dürfte es dieses Produkt im Binnenmarkt der EU, bestehend aus den einzelnen Märkten der Mitgliedsstaaten, nicht geben, denn die Einfuhr zum Zweck des Angebotes und Verkaufes an Endverbraucher ist nicht gestattet!

    Der geneigte Leser darf an dieser Stelle alle sichtbaren Sterne in Gedanken abziehen, um auf das gedachte Ergebnis von null Sternen zu kommen.

    P.S. - Aus gegebenem Anlass:
    Uninteressant ist der Einwand "Wir erfüllen die Bedingungen, um dieses Produkt bei Amazon verkaufen zu dürfen", denn es geht bei den beschriebenen Mängeln nicht um die Vorschriften einer Handelsplattform im Internet sondern um hierarchisch höher angesiedelte Vorschriften von Gesetzgebern, die grundsätzlich vorher erfüllt werden müssen.
    Auf interne Nachrichten im Kundennachrichtenbereich antwortet der Verfasser dieses Berichtes nicht, weil die Begründung für die Bewertung deutlich im Text zu lesen ist.
    Kundenbild
    1,0 von 5 Sternen
    Leider kein neues Zuhause für Festplatten in der europäischen Gemeinschaft (EG/EU/EC)

    Rezension aus Deutschland vom 19. November 2024
    Schade das keiner der zu vergebenden Sterne für das "ORICO 2 Bay Festplattengehäuse USB C Plug and Play DAS mit 12 V/4 A Netzadapter, Maximal 44 TB Speicher für persönliche lokale Datenbank (9728C3)" bestimmt ist, denn das gut verarbeitete Gehäuse mit durchdachter Konstruktion hat mehr verdient als einen negativen Produktbericht.

    Leider haben jedoch Hersteller sowie Anbieter und EU Repräsentant ihre Hausaufgaben vor der Markteinführung dieses Produktes nicht gründlich gemacht.
    Alle Beteiligten sollten die Aus- und Kennzeichnungspflichten sowie Verordnungen zur Entsorgung von Elektroabfall der EU und Besonderheiten der einzelnen Mitgliedsstaaten, wie z.B. das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) der Bundesrepublik Deutschland (BRD/D/FRG), genau studieren.
    Es ist nicht Angelegenheit eines Produktberichtes Dinge zu klären, die eigentlich vor einer Produkteinführung durch Rechtsabteilungen eines Herstellers, Importeurs oder Anbieters hätten berücksichtigt werden müssen!

    Die Einfuhr in den Markt der BRD zum Zweck des Angebotes und Verkaufes an Endverbraucher ist aus folgenden Gründen nicht gestattet.

    Da sich dieses Produkt um den deutschsprachigen Markt bewirbt, der groß und nicht auf Deutschland beschränkt ist, wird ein Käufer erstaunt sein nur eine Anleitung in englischer Sprache sowie einer asiatischen Silbenschriftzeichen vor zu finden.
    Man kann als Hersteller oder Anbieter nicht verlangen, das Käufer ein entsprechendes Vokabelbuch benutzen, um den Text der Anleitung vollständig zu verstehen.
    Wie in anderen Ländern auch, erwartet der Kunde in Deutschland Produktbeschreibungen in seiner Hochsprache.
    Genau darum hat der deutsche Gesetzgeber Verordnungen erlassen in der mit einem Produkt die Lieferung einer gedruckten deutschsprachigen Anleitung vorgeschrieben ist, die in diesem Fall fehlt.
    Der Inhalt von Anleitungen/Gebrauchsanweisungen ist in den Regelwerken festgelegt. Neben der Beschreibung für Gebrauchs- oder Montageleitung müssen z.B. auch technische Daten, Name sowie Anschrift des Herstellers und einiges mehr darin enthalten sein.

    Weichen Garantie- und Gewährleistungsfristen für dieses Produkt von den gesetzlichen Zeiten, festgelegt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der BRD, ab, weil jemand nicht das deutsche Recht beachtet?
    Diese Angaben gehören zum Lieferumfang in gedruckter Form, da sie Teil des Vertrages beim Kauf dieses Produktes werden. Zusätzlich sollte solche wichtiger Text auf einer Produktbestellseite zu lesen sein.
    An welche postalische Anschrift müssen Briefe durch einen Boten gesendet werden, um Reklamationen und sonstigen Schriftverkehr im Zusammenhang mit diesem Produkt nach deutschem Recht "gerichtsfest" zu machen? Denn es muss beachtet werden, das Rechtssystem Deutschland funktioniert immer noch analog.

    Seit Anfang des Jahres 2023 sind sämtliche vorher gültigen Übergangsfristen zur Anwendung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Deutschlands, den in nationales Recht umgesetzten EU Verordnungen zur Abfallentsorgung, abgelaufen.
    Für die BRD ist somit eine Registrierung notwendig und die in diesem Prozess an den Hersteller vergebene Nummer muss deutlich sichtbar mit dem Produkt kommen.
    Diese sogenannte "WEEE-Kennzeichnung" ist nicht vorhanden, weder auf Verpackung, noch in der Anleitung, geschweige denn am Produkt selbst.

    Auch in dem übrigen Binnenmarkt der EU darf dieses nicht angeboten und verkauft werden.

    Die EU fordert eine Aus- und Kennzeichnungspflicht für viele Produkte, das hat sich auch im Ursprungsland China herum gesprochen, denn viele Hersteller halten die Regelwerke der EU, zu mindestens teilweise, ein.
    Dabei berücksichtigen die Gesetzgeber der EU und ihrer Mitgliedsstaaten das Endverbraucher meist eine Verkaufsverpackung sowie eine Anleitung noch vor Ablauf von Garantie- und Gewährleistungsfristen aus Platzgründen entsorgen!
    Andere Staaten und Wirtschaftsverbände in unserer Welt haben ebenso Gesetze und Vorschriften erlassen, welche durch Produkte eingehalten werden müssen, um dort eingeführt, angeboten und verkauft zu werden, einschließlich der Volksrepublik China.
    Per Verordnung festgelegte Aus- und Kennzeichnungspflichten sind nicht erfüllt.

    Es fehlen Anleitungen in den Verwaltungssprachen der 27 Mitgliedsstaaten in denen unter anderem Name sowie Anschrift des Herstellers fehlt, Garantie- und Gewährleistungsfristen sind somit nicht vorhanden.

    Das Typenschild am Unterboden des Gehäuses ist unvollständig, Name samt Anschrift des Herstellers fehlen.

    Gleiches gilt für das mitgelieferte Netzteil, welches von einem anderem Hersteller produziert wurde.

    Wer haftet während der gesetzlich festgelegten Garantie- und Gewährleistungsfristen?

    Versicherungstechnisch ist die Angabe des Herstellers eines Produktes wichtig.
    Angenommen, dieses Produkt verursacht einen Schadensfall durch Fehlfunktion.
    Jetzt muss ein Formular der Versicherungsgesellschaft ausgefüllt werden, in dem der Name und die Anschrift des Herstellers eingetragen werden muss.
    Wer hat zu solch einem Zeitpunkt noch den Verkaufskarton mit dem Aufdruck, denn der ist bereits entsorgt. Eine Anleitung mit den Daten ist ebenfalls nicht vorhanden.
    Da der Hersteller nicht bekannt ist bleiben diese Formularfelder leer und die Versicherung lehnt die Schadensregulierung ab.
    Der Endverbraucher, der diesen Artikel oder Baugleich anderer Anbieter gekauft hat, muss den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

    Es gäbe noch mehr zu diesem Produkt zu schreiben, jedoch ist es nicht Angelegenheit eines Produktberichtes Dinge zu klären, die eigentlich vor einer Produkteinführung durch Rechtsabteilungen eines Herstellers oder Anbieters hätten berücksichtigt werden müssen.

    Zusammenfassung:
    ===============
    Im Prinzip dürfte es dieses Produkt im Binnenmarkt der EU, bestehend aus den einzelnen Märkten der Mitgliedsstaaten, nicht geben, denn die Einfuhr zum Zweck des Angebotes und Verkaufes an Endverbraucher ist nicht gestattet!

    Der geneigte Leser darf an dieser Stelle alle sichtbaren Sterne in Gedanken abziehen, um auf das gedachte Ergebnis von null Sternen zu kommen.

    P.S. - Aus gegebenem Anlass:
    Uninteressant ist der Einwand "Wir erfüllen die Bedingungen, um dieses Produkt bei Amazon verkaufen zu dürfen", denn es geht bei den beschriebenen Mängeln nicht um die Vorschriften einer Handelsplattform im Internet sondern um hierarchisch höher angesiedelte Vorschriften von Gesetzgebern, die grundsätzlich vorher erfüllt werden müssen.
    Auf interne Nachrichten im Kundennachrichtenbereich antwortet der Verfasser dieses Berichtes nicht, weil die Begründung für die Bewertung deutlich im Text zu lesen ist.
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